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SCEF 017

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Schulordnung

I.
Grundlagen
und Zweck

 

1. Grundlagen
Die von der Schulkommission aufgestellte Schulordnung stützt sich auf Art. 18, Abs. 6 der Statuten des «Vereins Centro del bel libro, Ascona».

2. Zweck der Schulordnung
Die Schulordnung regelt die betrieblichen und administrativen Belange der als «Centro del bel libro, Ascona» bezeichneten Schule.
 

II.
Kursarten

Es wird nach folgenden Kursarten unterschieden:

a) Kurse mit einem bestimmten Lehrprogramm im Fachbereich Bucheinband und Gestaltung für Buchbinder, Buchbinderinnen und Personen mit adäquater Ausbildung.

b) Kurse mit einem bestimmten Lehrprogramm im Fachbereich Restaurierung für Buchbinder, Buchbinderinnen, Restauratoren, Restauratorinnen und Personen mit adäquater Ausbildung

c) Kurse im Bereich Fortbildung für Restauratoren, Restauratorinnen, Bibliothekare, Bibliothekarinnen, Archivare, Archivarinnen und Personen, welche in ähnlich gelagerten Bereichen tätig sind.

d) Kurse mit erweiterten Zulassungsbestimmungen
 

III.
Kurssprachen

1. Deutsche Sprache
Die Kurse werden normalerweise in deutscher Sprache gehalten.

2. Anderssprachige Erklärungen
Erklärungen sind in italienischer, französischer oder englischer Sprache nach vorheriger Absprache mit dem Kursleiter oder der Kursleiterin möglich (bei Kursanmeldung). Die Kurse werden zweisprachig durch geführt.
Die Kurssprachen werden dem Kursteilnehmer in der Regel auf der Rechnung bestätigt.
 

IV.
Aufnahme /
Zulassungs
bedingungen

1. Fachbereich Bucheinband und Gestaltung
a) Buchbinder und Buchbinderinnen handwerklicher Richtung mit eidgenössischem Fähigkeitsausweis

b) Buchbinder und Buchbinderinnen handwerklicher Richtung mit nationalem Ausweis

c) Buchbinder und Buchbinderinnen handwerklicher Richtung mit nachgewiesener 4-jähriger Berufserfahrung aus Ländern, in denen keine Buchbinderlehre absolviert wer den kann.

d) Buchbinderlehrlinge und Buchbinderlehrtöchter im letzten Lehrjahr.


2. Fachbereich Buch- und Papierrestaurierung
a) Buchbinder und Buchbinderinnen handwerklicher Richtung, Restauratoren und Restauratorinnen mit eidgenössischem Fähigkeitsausweis

b) Buchbinder und Buchbinderinnen handwerklicher Richtung, Restauratoren und Restauratorinnen mit nationalem Ausweis

c) Restauratoren und Restauratorinnen ohne Fähigkeitszeugnis mit nachgewiesener 4-jähriger Berufserfahrung auf dem Gebiet der Restaurierung

d) Buchbinder und Buchbinderinnen mit nachgewiesener 4-jähriger Berufserfahrung handwerklicher Richtung aus Ländern, in denen keine Buchbinderlehre absolviert werden kann.

Kurse mit erweiterten Zulassungsmöglichkeiten sind im Kursprogramm speziell bezeichnet

3. Zuständigkeit
Darüber ob die Aufnahmebedingungen erfüllt sind, entscheidet die Schulkommission.
 

V.
Aufnahme
verfahren

1. Die schriftliche Anmeldung ist dem Sekretariat des Centro del bel libro, Ascona 5 Wochen vor Kursbeginn zuzustellen (Ausnahmen nach Rücksprache mit dem Sekretariat möglich).

2. Berücksichtigung der Anmeldung
Die Anmeldung wird berücksichtigt, wenn das Kursgeld fristgemäss bezahlt worden ist (siehe Ziff. VI, Abs. 1).

3. Bestätigung und Rechnung der Kursteilnahme
Ist die Anmeldung berücksichtigt worden, wird dem Kursteilnehmer, der Kursteilnehmerin die Teilnahme an den angemeldeten Kursen bestätigt.

Das Centro del bel libro, Ascona stellt den Interessierten eine Rechnung.
 

VI.
Kursgeld

1. Zahlungsfrist
Damit die Anmeldung Berücksichtigung findet, ist der Kursteilnehmer die Kursteilnehmerin verpflichtet, das Kursgeld innert der vom Sekretariat des Centro del bel libro, Ascona angegebenen Frist (in der Regel 30 Tage vor Kursbeginn) zu bezahlen.


2. Verfall oder Rückgabe des Kursgeldes
Bei Nichterscheinen des Kursteilnehmers, der Kursteilnehmerin oder bei Absage eines Kurses gilt folgende Regelung:
a) Bei unbegründetem Nichterscheinen verfällt das Kursgeld zu Gunsten des Vereins Centro del bel libro, Ascona;

b) Bei kurzfristig schriftlich mitgeteiltem Verzicht auf Kursteilnahme (Poststempel ist massgebend), d. h. innert 3 Wochen vor Kursbeginn, wird ein Drittel des Kursgeldes vom Verein Centro del bel libro, Ascona zurückbehalten;

c) Bei termingerechter schriftlicher Absage (Poststempel ist massgebend) bis zu 3 Wochen vor Kursbeginn oder im Fall einer ärztlich ausgewiesenen Krankheit oder eines Unfalls wird das Kursgeld nach Abzug einer Bearbeitungsgebühr von Fr. 50.– zurückerstattet;

d) Kann ein Kurs aus irgendwelchem Grund nicht durchgeführt wer den, wird das für diesen Kurs bezahlte Kursgeld zurückerstattet; für allfällige Aufwendungen des Interessenten, der Interessentin (z. B. Übernachtung, Reise), haftet der Verein Centro del bel libro, Ascona nicht.


3. Beiträge der Stiftung
Die Kursteilnehmer, Kursteilnehmerinnen können bei der Stiftung Centro del bel libro, Ascona um einen Beitrag an die Kurskosten (Kursgeld, Unterkunft) nachsuchen. Zu diesem Zweck ist das entsprechende Feld im Anmeldeformular anzukreuzen.
Das Gesuchsformular erhält der Teilnehmer, die Teilnehmerin direkt vom Sekretariat der Stiftung des Centro del bel libro, Ascona.


4. Ermässigung für Mitglieder des Vereins cbl
Auf die Kurskosten wird ab 1.1.07 eine Ermässigung von 5% gewährt.


5. Ermässigung für Nichtmitglieder
Nichtmitglieder erhalten ab einem 2-monatigen, zusammenhängenden Kursbesuch einen Rabatt.
 

VII.
Andere
Kosten

1. Material
Leder, Pergament, Holz, Gold und besondere Papiere wer den entsprechend dem Verbrauch individuell berechnet. Die Kosten für das übrige Material sind im Kursgeld inbegriffen.


2. Werkzeuge
Die Kosten der Anschaffung von persönlichem Werkzeug gehen zu Lasten des Kursteilnehmers, der Kursteilnehmerin.


3. Versicherung
Unfall- und Haftpflichtversicherung ist Sache der Teilnehmer und Teilnehmerinnen.
 

VIII.
Unterricht

1. Unterrichtszeit
Der Unterricht dauert am ersten Kurstag von 8.30 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie an den folgenden Tagen von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr.
Bei Kursen, welche 5 Tage und länger dauern, endet der Unterricht am letzten Tag um 12 Uhr.


2. Pause
Die Pause am Morgen dauert 30 Minuten.


3. Aufenthalt in der Schule über Mittag
Der Aufenthalt in der Schule über Mittag kann vom Kursleiter/ Kursleiterin gestattet werden. Für allfällige Beschädigungen während dieses Aufenthaltes haften die anwesenden Kursteilnehmer und Kursteilnehmerinnen.


4. Exkursionen
Werden vom Fachbereichsleiter oder der Fachbereichsleiterin Exkursionen angeordnet, so gelten sie als Unterricht, sofern sie fachbezogen sind.
 

IX.
Ordnung

Bei krassem Fehlverhalten hat der Fachbereichsleiter oder die Fachbereichsleiterin die Möglichkeit, eine Verwarnung auszusprechen oder den Teilnehmer, die Teilnehmerin von der weiteren Kursteilnahme aus zuschliessen.
 

X.
Zertifikat

Am Ende des Kurses wird dem Kursteilnehmer, der Kursteilnehmerin ein Zertifikat ausgehändigt.

 

XI.
Geltungsdauer

Diese Schulordnung ist vom Vorstand des Vereins Centro del bel libro, Ascona am 17. Juli 1995 genehmigt worden; sie tritt am 1. Januar 1996 in Kraft.
Sie wurde mit Beschluss des Vorstandes vom 12. Juni 2004 ab geändert.

Ascona, 25. September 2008

Konrad Siegenthaler
Präsident Ressort Technik cbl


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